Auszeichnung hervorragender Lehrleistungen durch die Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V.

Grundsätze für das Auswahlverfahren
Der Förderpreis für Lehre kann jährlich vergeben werden. Er wird von der Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. ausgeschrieben. Die Ausschreibung bezieht sich jeweils auf das vergangene Sommersemester und das laufende Wintersemester.

Mögliche Preisträger
Veranstalter von Lehrveranstaltungen an der Universität Rostock (Einzelpersonen oder Gruppen, die fachübergreifend sein können).

Vorschläge
Vorschlagsberechtigt sind die Fachschaften oder mindestens fünf Studierende, die an der vorgeschlagenen Veranstaltung (Kurs/Projekt/Praktikum) teilgenommen haben. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen und bis zum 31. März des Jahres bei der Fördergesellschaft einzureichen. Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag mit ein, den Sie von unserer Seite Preisauslobungen herunterladen können.

Auswahlgremium
Die Auswahl des Preisträgers bzw. der Preisträgerin erfolgt in einer Vorstandssitzung der GFUR, an der bis zu vier Mitglieder der Senatskommission für Studium und Lehre stimmberechtigt teilnehmen. Unter ihnen sollten nach Möglichkeit zwei Personen mit besonderem pädagogischen Sachverstand (z.B. aus der Schulpädagogik, Fachdidaktik o.ä. Bereichen) sein. Alle Mitglieder der Auswahlkommission haben je eine Stimme. Studierende, die an den zur Preisverleihung vorgeschlagenen Veranstaltungen teilgenommen haben, sollten von der Auswahlkommission gehört werden.

Kriterien guter Lehre
Kriterien für gute Lehre sind gute fachliche Qualität einer Veranstaltung verbunden mit einer herausragenden didaktisch-methodischen Vermittlung. Die Vermittlung sollte durch ein besonderes und erfolgreiches Engagement gekennzeichnet sein, zum Beispiel

  • für einen außergewöhnlichen fachlichen Mehrwert für die Studierenden
  • für die Entwicklung berufspraktischer Kompetenzen
  • für die Persönlichkeitsbildung (Schlüsselqualifikationen)
  • bei der Gestaltung von Studieninhalten und Kompetenzen
  • in der Erkundung und Nutzbarmachung des Potenzials von Studienreformen
  • in der Zusammenführung von Forschung und Lehre
  • bei der Meisterung besonderer äußerer Herausforderungen für die Sicherung der Lehre.

Dabei sollten möglichst mehrere Kriterien zutreffen.

Vorgehen
Die Auswahlkommission kann auch eine Teilung des Preises empfehlen. Die Auswahlkommission prüft die eingegangenen Vorschläge, wählt die Preisträger aus und schlägt sie der Fördergesellschaft für die Verleihung der Auszeichnung vor. Der Vorschlag ist zu begründen.

Verleihung
Die öffentliche Verleihung der Auszeichnung erfolgt durch die Fördergesellschaft und die Universitätsleitung anläßlich der Akademischen Festveranstaltung zur Ehrung der Promovenden und Habilitanden. Im Rahmen der Verleihung der Auszeichnung wird die preisgekrönte Lehrveranstaltung vorgestellt.

Preisgeld und Urkunde
Das Preisgeld beträgt insgesamt 3000 €. Bei einer Teilung des Preises darf die Dotierung für einen Teilpreis 1000 € nicht unterschreiten. Die Preisträger erhalten neben dem Preisgeld eine vom Rektor und vom ersten Vorsitzenden der Fördergesellschaft unterzeichnete Urkunde.