Vergabeordnung für den Joachim-Jungius-Förderpreis
Auslobung
Die Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR) zeichnet jährlich bis zu drei herausragende Dissertationen junger Wissenschaftler mit einem
Joachim-Jungius-Förderpreis der Universität Rostock
nach unten stehender Vergabeordnung mit einem Betrag von je 2000 € aus. Die zur Auszeichnung eingereichten Dissertationen müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung an der Universität Rostock verteidigt worden sein.
Vorschläge können bis zum 31.03. jeden Jahres an den Vorstand der Gesellschaft, z.Hd. Herrn Dr. Wolfgang Peters, eingereicht werden. Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag mit ein, den Sie von unserer Seite Preisauslobungen herunterladen können. Dort können Sie auch die Auslobung herunterladen.
Joachim Jungius – Gemälde aus dem Aulafries
(klicken um Bild zu vergrößern)
Vergabeordnung für den Joachim-Jungius-Förderpreis der Universität Rostock
Stifter:
Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR)
Fachgebiete:
Alle Fachgebiete, in denen an der Universität Rostock promoviert werden kann.
Form und Ausstattung:
Jährlich sollen drei Preise à 2000 € vergeben werden. Die Preisträger erhalten eine vom 1.Vorsitzenden der GFUR und vom Rektor der Universität Rostock unterzeichnete Urkunde. Die Preisverleihung erfolgt in einer akademischen Festveranstaltung der Universität Rostock.
Vergabekriterien
Die zur Auszeichnung eingereichten Dissertationen müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung an der Universität verteidigt worden sein.
Prämiert werden können Arbeiten, die sich bezüglich Exzellenz und Originalität aus den übrigen Dissertationen herausheben und neue Impulse für die Wissenschaft liefern.
Bei der Bewertung werden weiterhin berücksichtigt:
die Bearbeitungsdauer der Dissertation
die Internationalität der Arbeit
die Verwertung der Resultate (Vorträge, Publikationen, Patente etc.)
die Interdisziplinarität der Arbeit
die gesellschaftliche Relevanz der Ergebnisse
der Beitrag der Arbeit zur Reputation der Universität Rostock
Bewerbungsverfahren
Jede Fakultät der Universität Rostock kann pro Jahr bei der GFUR bis zu zwei Preise vorschlagen. Die Fakultäten fertigen zu jedem Vorschlag eine allgemeinverständliche Stellungnahme an, in der die Exzellenz und Originalität der Arbeit begründet und zu allen weiteren Vergabekriterien explizit Stellung genommen wird. Außerdem sollen die Fakultäten eine begründete Reihung der vorgeschlagenen Arbeiten, die zugehörigen Gutachten der Dissertationen sowie jeweils ein Exemplar der Dissertationsschrift einreichen.
Eigenbewerbungen können bei einer zuständigen Fakultät eingereicht werden; sie sind nach den gleichen Kriterien wie alle anderen Vorschläge bei der Erstellung des Fakultätsvorschlags zu berücksichtigen.
Termin für die Einreichung der Vorschläge
31. März jedes Jahres.
Entscheidung
Die GFUR beauftragt Gutachter mit der Wertung der eingereichten Arbeiten und mit der Erarbeitung eines Vorschlags für die Preisträger. Nach Beratung im Vorstand der GFUR entscheidet der Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden über die Preisvergabe.
Rostock, den 1.12.2008
Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V.
– Der Vorstand –