Vergabeordnung für den Quistorp-Preis
Auslobung
Die Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR) und die Quistorp-Stiftung zeichnen 2026 einen herausragenden jungen Wissenschaftler mit dem
Quistorp-Preis der Universität Rostock
mit einem Preisgeld von je 4000 € aus. Der Preis richtet sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion und soll insbesondere Personen auszeichnen, die herausragende Leistungen auf einem Niveau erbracht haben, das zu einer Berufbarkeit auf eine Professur qualifiziert (Habilitation, Juniorprofessur, Nachwuchsgruppenleitung).
Details entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Preisauslobungen„.
Vergabeordnung für den Quistorp-Preis
§ 1 Preis
- Der Quistorp-Preis wird durch das Rektorat der Universität Rostock in Zusammenarbeit mit der Quistorp-Stiftung und der Gesellschaft der Förderer der Universität Rostock e.V. (GFUR) einmal jährlich verliehen, um eine herausragende wissenschaftliche Leistung des wissenschaftlichen Nachwuchses jenseits der Promotion auszuzeichnen.
- Vorgeschlagen werden können Habilitationen, die in den vergangenen zwei Jahren an der Universität Rostock abgeschlossen wurde, sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, deren Leistungen der Berufbarkeit auf eine Professur entsprechen (Habilitationsäquivalenz).
- Die Dotierung des Preises wird von der Quistorp-Stiftung festgelegt. Der Preis ist anfänglich mit einem Betrag von EUR 4.000 dotiert.
§ 2 Kriterien der Vergabe
- Die zur Auszeichnung vorgeschlagenen Leistungen sollen herausragend sein und das wissenschaftliche Ansehen der Universität Rostock in der Öffentlichkeit fördern.
- Die Kriterien für die Auswahl umfassen insbesondere:
- Qualität und Originalität der Forschungsleistung
- Veröffentlichungsleistung (unter Berücksichtigung der Fachkultur)
- Beitrag zur Reputation der Universität Rostock
- Gesellschaftlich-wissenschaftliche Relevanz der Arbeit
- Internationalität der Arbeit beziehungsweise ihrer Sichtbarkeit
- Leistungen in der Lehre
§ 3 Vorschlagsverfahren
- Das Vorschlagsrecht liegt bei den Fakultäten.
- Jede Fakultät der Universität Rostock darf pro Jahr eine Person vorschlagen. Die Frist endet in der Regel mit dem 31. März eines Jahres.
- Dem Vorschlag soll eine kurze Begründung mit Bezugnahme auf die in der Auslobung aufgeführten Vergabekriterien beigefügt werden. Daneben sollen dem Vorschlag beigefügt werden:
- Publikationsliste sowie fünf exemplarische Veröffentlichungen,
- tabellarischer Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang,
- bei einer Habilitation: die Habilitationsschrift und, falls möglich, die Gutachten,
- falls es sich nicht um eine Habilitation handelt, soll in der Antragsbegründung die Habilitationsäquivalenz kurz dargelegt werden,
- Unterlagen zur Lehrleistung (beispielsweise Auflistung der Lehrveranstaltungen, Evaluationen, Stellungnahme des Studiendekans, o.ä.).
§ 4 Jury und Auswahlverfahren
- Als Jury fungiert die Senatskommission für Forschung, Wissenschaftstransfer und wissenschaftlicher Nachwuchs. Die Quistorp‑Stiftung und die GFUR haben das Recht, zur dieser Auswahlsitzung jeweils ein stimmberechtigtes Jurymitglied zu entsenden oder im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
- Die Befangenheitsregeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft finden sinngemäß Anwendung.
- Die Jury kann als Entscheidungshilfe weitere Gutachterinnen und Gutachter anhören oder weitere Gutachten bestellen.
- Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der beziehungsweise des Vorsitzenden der Senatskommission. Eine kurze Entscheidungsbegründung soll durch die Jury erarbeitet werden.
- Liegen im jeweiligen Jahr keine preiswürdigen Einreichungen vor, muss der Preis nicht verliehen werden.

